Rechtliches

Digital vs. Papierausdruck - Original und Fälschung?

ca. 3 Minuten Lesezeit
von Lars Schmidt

Wir setzen AmbulApps ein, aber unser Steuerberater will Papier! Solche Sätze kennen und hören wir, immer mal wieder, aber gleichzeitig auch immer seltener. Natürlich ist dies nicht die einzige Situation, in der Papier explizit gewünscht wird. Papierkopien von Aufklärungsbögen für Patienten ist eine weitere Situation. All dies kann auch z. B. per E-Mail erledigt werden und wird von uns auch völlig automatisiert mit Konten, E-Mail Vorlagen und Auditierung angeboten, aber digitale Lösungen sollen ja auch niemand ausgrenzen, vor allem nicht auf der Patientenseite.

Also ist ein Papierausdruck eines digitalen Originals erlaubt und was bringt es eigentlich?

Die Antwort ist recht simpel. Natürlich ist dies erlaubt, aber nur das digitale Original enthält alle technisch forensischen Indizien, dass ein Dokument vollständig ist und nicht manipuliert wurde. 

Dies ist vor allem die digitale Signatur, die durch einen Ausdruck verloren geht, aber auch viele weitere. Ebenso ist dieser Wegfall von Beweisen deutlich härter im Vergleich zu einer Kopie von Papier, gerade im Bereich der Patientenaufklärung. Hier wird jede Änderung auch im Dokument mitsamt Zeitstempel festgehalten. Nur die digitale Signatur sorgt für die Unmöglichkeit, einfach Passagen oder gar Seiten zu entfernen.

Fazit: Nur die Besitzer des digitalen Originals sind auch im Besitz aller Informationsdetails, um bei einem möglichen Streitverfahren auch mit allen Details argumentieren zu können. Trotz aller Nachteile des Papiers unterstützen wir bei AmbulApps natürlich den Papierausdruck mit vielen Features wie z. B.

  • Arbeitslisten

  • Verschiedenen Druckverfahren wie AirPrint, IPP

  • Konfiguration des Druckverhaltens pro Dokumentenvorlage