Rechtliches

Digitale Patientenaufklärung als Anbeweis

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von Lars Schmidt

Jede Form von schriftlichem Patientenaufklärungsbogen - egal ob auf Papier oder wie mit AmbulApps in digitaler Form - hat juristisch gesehen eine Funktion: Der Bogen ist ein sogenannter Anbeweis eines tatsächlich stattgefundenen persönlichen Gesprächs zwischen Arzt und Patient. In diesem Gespräch müssen die individuellen Risiken des Patienten vom Arzt dargelegt und im Sinne einer etwaigen späteren Beweisführung auch festgehalten werden. Genau hierfür dienen vorgefertigte Aufklärungsbögen, damit auch alle Risiken an einem Platz sichtbar sind. Diese Bögen nutzt der Arzt während des Patientengesprächs, um insbesondere auf die individuellen Risiken einzugehen. Dabei werden handschriftlich Risiken und Empfehlungen erfasst bzw. z. B. unterstrichen.

Da der Bogen im Gespräch mit diesen Markierungen und Kommentaren versehen wird, entsteht die Beweiskraft eine stattgefundenen Gesprächs, eben der Anbeweis, dass dieses Gespräch wahrscheinlich stattgefunden hat.

Aufgrund der Parallelität von Gespräch und Ausfüllen des Bogens sowie des finalen Unterschreibens von Patient/Zeuge und Arzt, dauert das Ausfüllen des Bogens letztlich so lange wie das Gespräch selbst. Im Falle der digitalen Variante von AmbulApps erhalten Sie die gleichen Inhalte und Möglichkeiten wie auf einem Papierbogen und darüberhinaus weitere Beweismerkmale. Durch das parallele Gespräch ist eine digitale Aufklärung nicht notwendigerweise schneller als eine papiergebundene. Allerdings kann Sie einfacherer und sicherer sein, durch direkt verfügbare und lesbare Informationen sowie der Auditierung der zeitlichen Ereignisse und damit eine Zeitersparnis zur Folge haben.